Stolbergstraße 26, 63691 Ranstadt

Qualitätsstufen Q1-Q4

Informationen zu den Qualitätsstufen im Innenbereich

In Leistungsbeschreibungen oder technischen Beschreibungen wird häufig auf Qualitätsstufen verwiesen. Im nachfolgenden Beitrag möchten wir Ihnen in verständlichen Worten erläutern, was diese Qualitätsstufen bedeuten und wofür die eingesetzt werden.

Zunächst muss unterschieden werden zwischen den Anwendungsbereichen Putz und Trockenbau. Hier unterscheiden sich die Definitionen aufgrund der grundsätzlich verschiedenen Herstellungsarten deutlich voneinander. Wir haben daher für beide Bereiche eigene Abschnitte für Sie bereitgestellt.

Qualitätsstufen im Innenputz

Grundunterscheidung

Grundlage für die Definition der Qualitätsstufen ist das Merkblatt "Verspachtelung von Gipsplatten - Oberflächengüten" des Bundesverbands der Gipsindustrie e.V. Hier sind die Qualitätsstufen wie folgt definiert:

- Qualitätsstufe 1 (Q1) Grundverspachtelung
- Qualitätsstufe 2 (Q2) Standardverspachtelung
- Qualitätsstufe 3 (Q3) Sonderverspachtelung
- Qualitätsstufe 4 (Q4) Sonderverspachtelung

Qualitätsstufe Q1

Die Qualitätsstufe Q1 ist nur geeignet für Flächen, an die keinerlei optischen Ansprüche gestellt werden. Die Fugen werden verschlossen, aber nicht verschliffen. Überstehendes Spachtelmaterial wird nur abgestoßen.

Qualitätsstufe Q2

Die Stufe Q2 ist die übliche Standardverspachtelung und enthält die Inhalte der Stufe Q1 plus ein Nachspachteln zum Erreichen eines stufenlosen Übergangs zur Plattenoberfläche. Diese Qualitätsstufe ist vorgesehen für mittel- und grob strukturierte Wandbekleidungen wie Rauhfasertapete mit mittlerer oder grober Körnung oder dekorative Oberputze.

Q2 ist nicht geeignet für feinkörnige Wandbekleidungen oder glatte Oberflächen.

Qualitätsstufe Q3

Die Qualitätsstufe 3 (Q3) ist vorgesehen für fein strukturierte Wandbekleidungen (z.B. fein strukturierte Rauhfaser). Sie ist nicht vorgesehen für glatte Wandbekleidungen (umgangssprachlich als "Malervlies" benannt).

Die Qualitätsstufe Q3 umfass die Leistungen der Qualitätsstufen Q1 und Q2 mit einem zusätzlichen breiteren Ausspachteln der Fugen sowie ein scharfes Abziehen der Kartonoberfläche zum Porenverschluss. Auch wenn es sich um Flächen mit erhöhter Anforderung handelt sind Streiflicht und Abzeichnungen nicht auszuschließen und zulässig.

Qualitätsstufe Q4

Die Qualitätsstufe Q4 ist vorgesehen für höchste Anforderungen und zeichnet sich in der Praxis durch eine besondere Vollflächenspachtelung aus.

Sie umfasst neben den Leistungen der Qualitätsstufen Q1, Q2 und Q3 zusätzlich ein breites Ausspachteln der Fugen sowie ein vollflächiges Überziehen und Glätten der gesamten Oberfläche.

Diese Qualitätsstufe ist insbesondere vorgesehen für glatte oder fein strukturierte Wandbekleidungen (umgangssprachlich "Malervlies"). Lichteinwirkungen wie Streiflicht werden minimiert, sind aber nicht gänzlich auszuschließen. Insbesondere bei indirekter Beleuchtung muss in jedem Fall die endgültige Lichtquelle für die Ausführung der Arbeiten vorhanden sein. Spachtelarbeiten, die auch bei Einwirkung von Streiflicht absolut eben und schattenfrei erscheinen, sind nicht ausführbar.

Zusammenfassung

Leistung

Q1

Q2

Q3

Q4

Füllen der Stoßfugen

Abstoßen überstehenden Spachtelmaterials

Nachspachteln der Fugen zum Erreichen eines stufenlosen Übergangs zur Fläche

Breiteres Ausspachteln der Fugen

Scharfes Abziehen der restlichen Kartonoberfläche zum Porenverschluss

Breites Ausspachteln der Fugen

Vollflächiges Überziehen und Glätten der gesamten Oberfläche

Einsatzbereiche

Leistung

Q1

Q2

Q3

Q4

Mittel bis grob strukturierte Wandbekleidungen (z.B. Rauhfaser mittel bis grob)

stumpfmatte bis matte Anstriche und Beschichtungen ohne optische Anforderungen

dekorative Oberputze und Beschichtungen mit putzartigem Aussehen (z.B. Streichputze)

fein strukturierte Wandbekleidungen (Tapeten, feine Rauhfaser)

matte Anstriche / Beschichtungen*

Glatte und fein strukturierte Wandbekleidungen mit/ohne Glanz, u.a. auch sogenannte "Malervliese**"

Stucco und andere hochwertige Glättetechniken

Hohe Anforderungen an Lichteinwirkungen ***

* = Untergrund für einfachen Anstrich grundsätzlich geeignet, jedoch keine Vorsorge gegen Rissbildung
** = der Begriff "Malervlies ist nicht definiert. Begrifflich könnte es sich auch um ein Abdeckmaterial handeln. Umgangssprachlich werden als Malervliese Makulaturen, Anstrich- oder Glasfaservliese verstanden, die sehr feine oder glatte Strukturen aufweisen.
*** = Streiflicht und andere Abzeichnungen können immer nur minimiert aber nie ganz verhindert werden. Es handelt sich immer um ein handwerkliches Produkt und keine industriell hergestellte Fläche.

Qualitätsstufen im Innenputz

Grundunterscheidung

Grundlage für die Definition der Qualitätsstufen ist das Merkblatt "Putzoberflächen im Innenbereich" des Bundesverbands der Gipsindustrie e.V. Hier wird zusätzlich zu den vier Qualitätsstufen noch in die Art der Verarbeitung (abgezogen, geglättet, abgerieben und gefilzt) unterschieden.

Grundsätzlich ist zu bemerken, dass Putzoberflächen immer handwerklich hergestellt werden. Im Gegensatz zum Trockenbau, wo zumindest die Plattenflächen ein teilweise industrielles Element beinhalten, sind Putzflächen immer vollständig handwerkliche Arbeit. Daher kann in keinem Fall eine Oberflächengüte wie bei einem Industrieprodukt erwartet werden. Gleiches gilt selbstverständlich für die Schattenfreiheit bei Streiflicht.

Die Putzoberflächendefinition unterscheidet sich innerhalb der Applikationsarten sehr stark. Standardausführung ist hier jedoch in allen Fällen Q2. Wird in einem Angebot / Leistungsverzeichnis also keine Qualitätsstufe angegeben, handelt es sich im Zweifel stets um die Stufe Q2. Die Art des Putzes muss jedoch immer mit angegeben sein - zum Beispiel: "Q2 - geglättet".

Qualitätsstufe

Abgezogene Putzoberfläche

Geglättete Putzoberfläche

Abgeriebene Putzoberfläche

Gefilzte Putzobefläche

Qualitätsstufe Q1

Geschlossene Putzfläche
keinerlei Anforderungen an Ebenheit

Geschlossene Putzfläche
keinerlei Anforderungen an Ebenheit

Geschlossene Putzfläche
keinerlei Anforderungen an Ebenheit

Geschlossene Putzfläche
keinerlei Anforderungen an Ebenheit

Qualitätsstufe Q2

Geeignet für Oberputze Körnung ab 2,0 mm und Wandbeläge aus Keramik, Natur- und Betonwerkstein
Standardanforderungen an Ebenheit

Geeignet für Oberputze Körnung größer 1,0 mm, mittel- bis grobstrukturierte Wandbekleidungen (z.B. Standard-Rauhfasertapete) sowie u.U. matte gefüllte Anstriche/Beschichtungen
Standardanforderungen an Ebenheit

Geeignet für matte, gefüllte Anstriche / Beschichtungen
auch geeignet für grobstrukturierte Wandbekleidungen z.B. grobe Rauhfasertapete
Standardanforderungen an Ebenheit

Geeignet für matte, gefüllte Anstriche / Beschichtungen
auch geeignet für grobstrukturierte Wandbekleidungen z.B. grobe Rauhfasertapete
Standardanforderungen an Ebenheit

Qualitätsstufe Q3

Geeignet für Oberputze Körnung größer 1,0 mm sowie Wandbeläge aus Fein-Keramik, großformatige Fliesen, Glas und Naturwerkstein.
Erhöhte Anforderungen an die Ebenheit

Geeignet für Oberputze Körnung unter 1,0 mm, fein strukturierte (nicht glatte) Wandbekleidungen sowie matte, fein strukturierte (nicht glatte) Anstriche und Beschichtungen
Standardanforderungen an die Ebenheit

Geeignet für matte, nicht strukturierte / nicht gefüllte Anstriche und Beschichtungen
Standardanforderungen an die Ebenheit

Geeignet für matte, nicht strukturierte / nicht gefüllte Anstriche und Beschichtungen
Standardanforderungen an die Ebenheit

Qualitätsstufe Q4

abgezogen nicht möglich

Geeignet für glatte Wandbekleidungen und Beschichtungen, Metall-, Vinyl- oder Seidentapeten, Lasuren und Anstriche bis mittleren Glanz, Spachtel- und Glättetechniken.
Erhöhte Anforderungen an die Ebenheit

Geeignet für Lasuren / Anstriche / Beschichtungen bis zum mittleren Glanz
Erhöhte Anforderungen an die Ebenheit

Geeignet für matte, nicht strukturierte / nicht gefüllte Anstriche und Beschichtungen
Erhöhte Anforderungen an die Ebenheit

Grundunterscheidung

Grundlage für die Definition der Qualitätsstufen ist das Merkblatt "Verspachtelung von Gipsplatten - Oberflächengüten" des Bundesverbands der Gipsindustrie e.V. Hier sind die Qualitätsstufen wie folgt definiert:

- Qualitätsstufe 1 (Q1) Grundverspachtelung
- Qualitätsstufe 2 (Q2) Standardverspachtelung
- Qualitätsstufe 3 (Q3) Sonderverspachtelung
- Qualitätsstufe 4 (Q4) Sonderverspachtelung

Qualitätsstufe Q1

Die Qualitätsstufe Q1 ist nur geeignet für Flächen, an die keinerlei optischen Ansprüche gestellt werden. Die Fugen werden verschlossen, aber nicht verschliffen. Überstehendes Spachtelmaterial wird nur abgestoßen.

Qualitätsstufe Q2

Die Stufe Q2 ist die übliche Standardverspachtelung und enthält die Inhalte der Stufe Q1 plus ein Nachspachteln zum Erreichen eines stufenlosen Übergangs zur Plattenoberfläche. Diese Qualitätsstufe ist vorgesehen für mittel- und grob strukturierte Wandbekleidungen wie Rauhfasertapete mit mittlerer oder grober Körnung oder dekorative Oberputze.

Q2 ist nicht geeignet für feinkörnige Wandbekleidungen oder glatte Oberflächen.

Qualitätsstufe Q3

Die Qualitätsstufe 3 (Q3) ist vorgesehen für fein strukturierte Wandbekleidungen (z.B. fein strukturierte Rauhfaser). Sie ist nicht vorgesehen für glatte Wandbekleidungen (umgangssprachlich als "Malervlies" benannt).

Die Qualitätsstufe Q3 umfass die Leistungen der Qualitätsstufen Q1 und Q2 mit einem zusätzlichen breiteren Ausspachteln der Fugen sowie ein scharfes Abziehen der Kartonoberfläche zum Porenverschluss. Auch wenn es sich um Flächen mit erhöhter Anforderung handelt sind Streiflicht und Abzeichnungen nicht auszuschließen und zulässig.

Qualitätsstufe Q4

Die Qualitätsstufe Q4 ist vorgesehen für höchste Anforderungen und zeichnet sich in der Praxis durch eine besondere Vollflächenspachtelung aus.

Sie umfasst neben den Leistungen der Qualitätsstufen Q1, Q2 und Q3 zusätzlich ein breites Ausspachteln der Fugen sowie ein vollflächiges Überziehen und Glätten der gesamten Oberfläche.

Diese Qualitätsstufe ist insbesondere vorgesehen für glatte oder fein strukturierte Wandbekleidungen (umgangssprachlich "Malervlies"). Lichteinwirkungen wie Streiflicht werden minimiert, sind aber nicht gänzlich auszuschließen. Insbesondere bei indirekter Beleuchtung muss in jedem Fall die endgültige Lichtquelle für die Ausführung der Arbeiten vorhanden sein. Spachtelarbeiten, die auch bei Einwirkung von Streiflicht absolut eben und schattenfrei erscheinen, sind nicht ausführbar.

Zusammenfassung

Leistung

Q1

Q2

Q3

Q4

Füllen der Stoßfugen

Abstoßen überstehenden Spachtelmaterials

Nachspachteln der Fugen zum Erreichen eines stufenlosen Übergangs zur Fläche

Breiteres Ausspachteln der Fugen

Scharfes Abziehen der restlichen Kartonoberfläche zum Porenverschluss

Breites Ausspachteln der Fugen

Vollflächiges Überziehen und Glätten der gesamten Oberfläche

Einsatzbereiche

Leistung

Q1

Q2

Q3

Q4

Mittel bis grob strukturierte Wandbekleidungen (z.B. Rauhfaser mittel bis grob)

stumpfmatte bis matte Anstriche und Beschichtungen ohne optische Anforderungen

dekorative Oberputze und Beschichtungen mit putzartigem Aussehen (z.B. Streichputze)

fein strukturierte Wandbekleidungen (Tapeten, feine Rauhfaser)

matte Anstriche / Beschichtungen*

Glatte und fein strukturierte Wandbekleidungen mit/ohne Glanz, u.a. auch sogenannte "Malervliese**"

Stucco und andere hochwertige Glättetechniken

Hohe Anforderungen an Lichteinwirkungen ***

* = Untergrund für einfachen Anstrich grundsätzlich geeignet, jedoch keine Vorsorge gegen Rissbildung
** = der Begriff "Malervlies ist nicht definiert. Begrifflich könnte es sich auch um ein Abdeckmaterial handeln. Umgangssprachlich werden als Malervliese Makulaturen, Anstrich- oder Glasfaservliese verstanden, die sehr feine oder glatte Strukturen aufweisen.
*** = Streiflicht und andere Abzeichnungen können immer nur minimiert aber nie ganz verhindert werden. Es handelt sich immer um ein handwerkliches Produkt und keine industriell hergestellte Fläche.

Grundunterscheidung

Grundlage für die Definition der Qualitätsstufen ist das Merkblatt "Putzoberflächen im Innenbereich" des Bundesverbands der Gipsindustrie e.V. Hier wird zusätzlich zu den vier Qualitätsstufen noch in die Art der Verarbeitung (abgezogen, geglättet, abgerieben und gefilzt) unterschieden.

Grundsätzlich ist zu bemerken, dass Putzoberflächen immer handwerklich hergestellt werden. Im Gegensatz zum Trockenbau, wo zumindest die Plattenflächen ein teilweise industrielles Element beinhalten, sind Putzflächen immer vollständig handwerkliche Arbeit. Daher kann in keinem Fall eine Oberflächengüte wie bei einem Industrieprodukt erwartet werden. Gleiches gilt selbstverständlich für die Schattenfreiheit bei Streiflicht.

Die Putzoberflächendefinition unterscheidet sich innerhalb der Applikationsarten sehr stark. Standardausführung ist hier jedoch in allen Fällen Q2. Wird in einem Angebot / Leistungsverzeichnis also keine Qualitätsstufe angegeben, handelt es sich im Zweifel stets um die Stufe Q2. Die Art des Putzes muss jedoch immer mit angegeben sein - zum Beispiel: "Q2 - geglättet".

Qualitätsstufe

Abgezogene Putzoberfläche

Geglättete Putzoberfläche

Abgeriebene Putzoberfläche

Gefilzte Putzobefläche

Qualitätsstufe Q1

Geschlossene Putzfläche
keinerlei Anforderungen an Ebenheit

Geschlossene Putzfläche
keinerlei Anforderungen an Ebenheit

Geschlossene Putzfläche
keinerlei Anforderungen an Ebenheit

Geschlossene Putzfläche
keinerlei Anforderungen an Ebenheit

Qualitätsstufe Q2

Geeignet für Oberputze Körnung ab 2,0 mm und Wandbeläge aus Keramik, Natur- und Betonwerkstein
Standardanforderungen an Ebenheit

Geeignet für Oberputze Körnung größer 1,0 mm, mittel- bis grobstrukturierte Wandbekleidungen (z.B. Standard-Rauhfasertapete) sowie u.U. matte gefüllte Anstriche/Beschichtungen
Standardanforderungen an Ebenheit

Geeignet für matte, gefüllte Anstriche / Beschichtungen
auch geeignet für grobstrukturierte Wandbekleidungen z.B. grobe Rauhfasertapete
Standardanforderungen an Ebenheit

Geeignet für matte, gefüllte Anstriche / Beschichtungen
auch geeignet für grobstrukturierte Wandbekleidungen z.B. grobe Rauhfasertapete
Standardanforderungen an Ebenheit

Qualitätsstufe Q3

Geeignet für Oberputze Körnung größer 1,0 mm sowie Wandbeläge aus Fein-Keramik, großformatige Fliesen, Glas und Naturwerkstein.
Erhöhte Anforderungen an die Ebenheit

Geeignet für Oberputze Körnung unter 1,0 mm, fein strukturierte (nicht glatte) Wandbekleidungen sowie matte, fein strukturierte (nicht glatte) Anstriche und Beschichtungen
Standardanforderungen an die Ebenheit

Geeignet für matte, nicht strukturierte / nicht gefüllte Anstriche und Beschichtungen
Standardanforderungen an die Ebenheit

Geeignet für matte, nicht strukturierte / nicht gefüllte Anstriche und Beschichtungen
Standardanforderungen an die Ebenheit

Qualitätsstufe Q4

abgezogen nicht möglich

Geeignet für glatte Wandbekleidungen und Beschichtungen, Metall-, Vinyl- oder Seidentapeten, Lasuren und Anstriche bis mittleren Glanz, Spachtel- und Glättetechniken.
Erhöhte Anforderungen an die Ebenheit

Geeignet für Lasuren / Anstriche / Beschichtungen bis zum mittleren Glanz
Erhöhte Anforderungen an die Ebenheit

Geeignet für matte, nicht strukturierte / nicht gefüllte Anstriche und Beschichtungen
Erhöhte Anforderungen an die Ebenheit

Qualitätsstufen im Innenputz

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf „Alle erlauben“ erklären Sie sich damit einverstanden. Weiterführende Informationen und die Möglichkeit, einzelne Cookies zuzulassen oder sie zu deaktivieren, erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.